Gesetzliche Grundlagen der MPU


Die MPU darüber wird von einer akkreditierten Gutachterstelle durchgeführt, die zuständige Akkreditierungsstelle (die ebenso übereinstimmende Auskunft erteilt) ist die Bundesanstalt für Straßenwesen. Ein Gutachten von einer dieser
Gutachterstellen akzeptiert jede deutsche Fahrerlaubnisbehörde. Die häufigsten Gutachterstellen bieten eigene Vorbereitungskurse auf die MPU an, daneben existieren umfängliche Hilfsangebote von vertraulichen Stellen. Rechtsgrundlage
für die Anordnung einer MPU sind die §§ 2 und 3 StVG, welche die Erteilung und Entziehung einer Fahrerlaubnis regulieren. Hierin ist abgemacht, dass zum Führen eines Kraftfahrzeugs eine grundlegende körperliche, geistige und psychische
Brauchbarkeit gehört, die im Zuge schwerwiegenden und/oder wiederholten Verstößen gegen das Verkehrsrecht anzuzweifeln und dementsprechend via die MPU zu checken ist.

Nach schwerwiegenden Alkoholdelikten und nach dem Entzug des Führerscheines ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die MPU laut (§ 2 Absatz 8 StVG) an. Für Alkoholsünder ist der § 13 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) entscheidend, der vorschreibt,
die Eignungszweifel im Zuge einer Alkoholproblematik hinreichend auszuräumen oder zu bestätigen. Auf dieser Rechtsgrundlage basiert die Empfehlung, sich im Kontext einer MPU innerhalb des Gesprächs absolut nicht als trockenen Alkoholiker
zu outen, der als rückfallgefährdet gilt, statt dessen vielmehr ein Alkoholdelikt überzeugend als Ausrutscher darzustellen und im Übrigen auf ein normales (seltenes, anlassbezogenes) Trinkverhalten zu verweisen.




Münster                                                 
Bielefeld                               
Herford                                  
Paderborn                            
Petershagen


Rödinghausen
                                      
Enger                                     
Löhne                                     
Versmold                              
Harsewinkel


Rheda-Wiedenbrück
                          
Vlotho                                    
Spenge                                   
Minden                                 
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Schloß Holte-Stukenbrock
                 
Lemgo                                   
Büren                                      
Detmold                               
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Porta Westfalica
                                  
Lage                                      
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Bünde                                    
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